Kurzbeschreibung
Ziel dieser zweijährigen Assistentenausbildung ist der Berufsabschluss zur/zum Staatl. geprüften Sozialassistentin/Staatl. geprüften Sozialassistent. Zugleich ermöglicht die Berufsfachschule den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses und bei guten Leistungen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Voraussetzungen
In den Bildungsgang wird aufgenommen, wenn die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) erfüllt ist und der Erste Schulabschluss vorliegt.
Die Ausbildung im Überblick
Bei der Assistentenausbildung handelt es sich um eine vollzeitschulische Ausbildung. Sie dauert zwei Schuljahre und gliedert sich in 3 Lernbereiche. Im Folgenden sind die Fächer im Überblick dargestellt:
Berufsbezogener Lernbereich
Erziehung und Soziales
Gesundheitsförderung und Pflege
Arbeitsorganisation und Recht
Mathematik
Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
nach Möglichkeiten der Schule
Gleichzeitig mit dem Berufsabschluss können Sie den Mittleren Schulabschluss erwerben die Absolventinnen und Absolventen automatisch die Qualifikation zur Betreuungskraft nach §87b Abs.3 SGB XI.
Anschlussperspektiven
Absolventen, die diesen Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen haben, bieten sich folgende Möglichkeiten an: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, z.B. in sozialpflegerischen Einrichtungen der Pflege und Betreuung von Menschen mit krankheits-, alters- und behinderungsbedingten Einschränkungen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, OGS und Einrichtungen der ambulanten und/oder stationären Erziehungshilfe, Besuch der Fachschulen für Sozialwesen (Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege), Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule (Ziel: FHR), Besuch einer Krankenpflegeschule, mit Q-Vermerk Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe.
Pflichtpraktika
Während der zwei Schuljahre finden 16 Wochen außerschulische Praktika im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Familien-, Alten- und Behindertenhilfe sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe statt.
Anmeldung
Folgende Unterlagen müssen bei der Schule eingereicht werden:
– Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
– Tabellarischer Lebenslauf
– Aktuelles (letztes) Schulzeugnis
– Erweitertes Führungszeugnis nach §30a Abs. 2 BZRG (nicht älter als 3 Monate)*
*Wird mit Zusage beantragt.
Anmeldungen werden jederzeit vom Schulbüro entgegengenommen. Bei weiteren Fragen oder Beratungswunsch nehmen Sie bitte mit dem Schulbüro Kontakt auf.
Alle Informationen zum Mitnehmen finden Sie hier.
Zertifiziert nach AZAV!