Hinweis:

Bildungsgang

Fachhochschulreife + Berufsabschluss Erzieher:in – Sozialpädagogik

Fachhochschulreife und Berufsabschluss (Erzieher:in)

Kurzbeschreibung

Ziel dieser dreijährigen Ausbildung ist der Berufsabschluss zur/zum Staatl. anerkannten Erzieherin/ Staatl. anerkannten Erzieher. Zugleich ermöglicht es den Erwerb der Fachhochschulreife.

Voraussetzungen

In den Bildungsgang wird aufgenommen, wenn mindestens der Mittlere Schulabschluss vorliegt und eine einschlägige Berufsausbildung von mind. 2-jähriger Dauer (z. B. Kinderpflege / Sozialassistenz) oder der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mind. 5 Jahren oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung oder die Hochschulzugangsberechtigung (AHR / FHR) und eine einschl. berufliche Tätigkeit von mind. 6 Wochen in Vollzeit (in Teilzeit entsprechend länger) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z. B. im Rahmen des FSJ).

Des Weiteren kann bei fachlicher Eignung (Feststellung durch die Schule) befristet bis zum Schuljahr 2030/31 aufgenommen werden, wer den Ersten Schulabschluss und eine erfolgreich absolvierte einschlägige Berufsausbildung und den Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit in Vollzeit oder einen Ersten Schulabschluss und eine nicht einschlägige erfolgreich absolvierte Berufsausbildung und den Nachweis einer fünfjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit in Vollzeit erbringen kann.

Mögliche Verkürzung bzw. Anrechnung auf die Ausbildungsdauer

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer durch Anrechnung von (fach-)hochschulischen Studienleistungen zu verkürzen.

Dieses ist möglich, wenn Sie bereits in einem affinen oder bedingt affinen Studiengang einer (Fach-)Hoch-schule Studienleistungen gesammelt haben.

Voraussetzungen hierfür sind Vorerfahrungen im sozialen Bereich (240 Stunden) SOWIE mindestens 32CP in einem affinen* Studiengang bzw. mindestens 64CP in einem bedingt affinen* Studiengang.

*Weitere Infos zu den affinen und bedingt affinen Studiengängen finden Sie hier!

Prüfung

Die zweijährige schulische Ausbildung endet mit einer theoretischen Prüfung. Am Ende des sich daran anschließenden Berufspraktikums findet eine praktisch pädagogische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.

Die Ausbildung im Überblick

Die Fachschule dauert drei Schuljahre und gliedert sich in eine 2-jährige überwiegend schulische Ausbildung und ein anschließendes 1-jähriges Berufspraktikum. Im Folgenden sind die Fächer im Überblick dargestellt:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Evangelische Religionslehre/Religionspädagogik
Katholische Religionslehre/Religionspädagogik
Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe
Projektarbeit
Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache
Politik/Gesellschaftslehre
Naturwissenschaften

Differenzierungsbereich

Mathematik
 

Anschlussperspektiven

Staatl. anerkannte Erzieher:innen sind befähigt zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie arbeiten z. B. in Tageseinrichtungen für Kinder, in ambulanten und stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (z. B. Heime, Wohngruppen), in Offenen Ganztagsschulen oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Der Abschluss ermöglicht außerdem die Übernahme von Gruppenleitungen in sozialpädagogischen Einrichtungen, die Aufnahme zahlreicher Weiterbildungen (Heilpädagogik, Sprachförderung, therapeutische Berufe) und die Anerkennung von Studienleistungen (z. B. im Studiengang Kindheitspädagogik).

Pflichtpraktika

8 Wochen Praktikum im Elementarbereich (z.B. Kindertagesstätte, Kindergarten) finden während des ersten Ausbildungsjahres statt. 8 Wochen Praktikum im Schulkindbereich (z.B. Offene Ganztagsschule) finden während des zweiten Ausbildungsjahres statt. Das 1-jährige Berufspraktikum im dritten Ausbildungs-jahr, in dem in der Regel bereits ein Gehalt bezogen wird, wird in einer Einrichtung der sozialpädagogischen Praxis absolviert und mit 160 Stunden theoretischem Unterricht begleitet.

Anmeldung

Folgende Unterlagen müssen bei der Schule eingereicht werden:
– Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
– Tabellarischer Lebenslauf
– Aktuelles (letztes) Schulzeugnis
– Erweitertes Führungszeugnis nach §30a Abs. 2 BZRG (nicht älter als 3 Monate)*
– Nachweis der Masernimmunität

* muss erst nach Zusage beantragt werden

Anmeldungen werden jederzeit vom Schulbüro entgegengenommen!

Bei weiteren Fragen oder Beratungswunsch nehmen Sie bitte mit dem Schulbüro Kontakt auf.
Zertifiziert nach AZAV.

Alle Informationen zum Mitnehmen finden Sie hier.

Hinweis: Alternativ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in praxisintegrierter Form (PiA) zu absolvieren!

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail!

ansprechpartnerinFSP@hoenne-berufskolleg.de

 

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